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Förderprogramme zur Mautharmonisierung: Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 2. November 2020 aufgrund der Corona­ Krise

Das BAG informiert heute auf seiner Homepage über eine allgemeine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020: „Aufgrund der fortschreitenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus gewährt das Bundesamt für Güterverkehr in den Förderprogrammen De-minimis, EEN, Ausbildung, Weiterbildung sowie AAS für alle Verfahren, bei denen der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020. Eine gesonderte Antragstellung hierzu ist nicht erforderlich.Verwendungsnachweise, die trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus beimBundesamt für Güterverkehr eingehen, werden zeitnah bearbeitet.

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